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Annullationsversicherung Valencia-GP

Versicherungspolice MotoGP

 

VERSICHERUNGSPOLICE

Der Zweck dieser POLICE ist, die unten definierten Risiken zu versichern - ein Versicherungsschutz, der im Artikel 2 „Art der Police“ festgelegt ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ANNULLATIONSVERSICHERUNG fakultativ ist und, falls ein Versicherungsschutz nicht erwünscht wird, bei der Buchung ganz einfach die Option "ohne Versicherung" gewählt werden kann.

 

ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN

  • VERSICHERUNGSNEHMER: jede Einzelperson, die beim Kauf seines/ihres Veranstaltungstickets die VERSICHERUNGSPOLICE abonniert.
  • GEDECKTE VERANSTALTUNGEN: jedes Sport-Event, bei dem die zugehörigen Tickets unter das Abonnement der VERSICHERUNGSPOLICE fallen.
  • ERNSTHAFTE KRANKHEIT: jede ernsthafte** Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die von einem Humanmediziner bestätigt wird, einschließlich der Einstellung aller professionellen oder anderen Aktivitäten, Reiseverbot für den Versicherungsnehmer und das Erfordernis einer entsprechenden Behandlung.
  • ERNSTHAFTER UNFALL: jede unabsichtliche körperliche Schädigung des Opfers, stammend von einer plötzlichen Wirkung, die von einem externen Faktor ausgelöst wurde und von einem Humanmediziner bestätigt wird, einschließlich der Einstellung aller professionellen oder anderen Aktivitäten, Reiseverbot für den Versicherungsnehmer und das Erfordernis einer entsprechenden Behandlung.
  • UNMITTELBARE FAMILIE: bezieht sich auf Mutter, Vater, Schwester, Bruder, Kinder und Ehepartner.

 

ARTIKEL 2 – ART DER POLICE

Suitours S.A. ersetzt dem Versicherungsnehmer bis zu 80 % des Preises des Veranstaltungstickets oder des Kombipacks in einer Höhe von maximal 350 € inkl. MwSt. pro Ticket oder Kombipack der gedeckten Veranstaltung und in einer Höhe von maximal 950 € pro Veranstaltung und Anspruch, wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, die Veranstaltung zu besuchen und eines der folgenden Ereignisse, unter Ausschluss jeglicher anderer, eintritt:

  • Ernsthafter Unfall, ernsthafte Krankheit oder Tod des Versicherungsnehmers oder eines unmittelbaren Familienmitglieds (höchstens zehn (10) Tage vor Veranstaltungsbeginn).
  • Nicht-ausgelieferte oder spät ausgelieferte Tickets durch DHL, was es dem Versicherungsnehmer unmöglich macht, an der Veranstaltung teilzunehmen (nur anwendbar wenn Versand die gewählte Liefermethode ist). Unter der Bedingung, dass ein Dokument mit der Erklärung des Grundes für das Nicht-Ausliefern durch DHL vorgelegt wird und unter der ausdrücklichen Bedingung, dass das Absendedatum von DHL berücksichtigt wurde. Suitours S.A. behält sich das Recht für eine Ausübung jeglicher Rückgriffsklagen gegenüber DHL vor, es sei denn die unvorhersehbare, unaufhaltsame und externe Art des Ereignisses, das den Versicherungsschutz auslöst, kann nachgewiesen werden. In jedem Falle aber ist es die Verantwortung des Kunden, eine korrekte Anschriftsinformation mitzuteilen.

 

ARTIKEL 3 – AUSSCHLÜSSE

Alle Ereignisse, auf die im Artikel 2 „Art der POLICE“ nicht hingewiesen wird, sind ausgeschlossen. Zusätzlich zu den Ausschlüssen die in Artikel 2 aufgeführt sind, werden anschließende Stornierungen durch folgende Ereignisse nicht gedeckt:

  • Ein Fakt, der dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Einkaufs des/der Tickets und somit beim Abonnement der VERSICHERUNGSPOLICE bekannt war.
  • Krankheit oder Unfall, die vor dem Zeitpunkt des Ticket-Einkaufs der gedeckten Veranstaltung auftraten.
  • Psychologische, mentale oder depressive Krankheiten ohne Krankenhausaufenthalt oder mit Krankenhausaufenthalt von weniger als 3 Tagen.
  • Jeder absichtliche Missbrauch des Versicherungsschutzes, unabhängig von einer spezifischen Zeit vor oder nach der gedeckten Veranstaltung.
  • Stornierungen der gedeckten Veranstaltung durch den Organisator des Events.
  • Verlust oder Diebstahl der Tickets.
  • Nicht-Auslieferung durch DHL, aufgrund eines Fehlers in der Anschrift, der durch den Kunden verursacht wurde (nur anwendbar wenn Versand die gewählte Liefermethode ist). 
  • Die VIP Tickets für das motogp VIP Village und die VIP TERRASSE & VIP LOGEN Tickets können nicht versichert werden und sind von dieser Versicherung explizit ausgeschlossen.

 

ARTIKEL 4 – VERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSANSPRÜCHE

Im Falle einer Nichtdeckung, mit Ausnahme von unvorhersehbaren Ereignissen oder höhere Gewalt, muss der Versicherungsnehmer seinen/ihren Anspruch per Einschreiben an „Suitours S.A. - Avda. Monserrat, 5 - E-08397 Pineda de Mar“ und auch per E-Mail an contact[at]suitours.com senden, und zwar innerhalb von fünf (5) Tagen ab Eintritt des Ereignisses, welches die Stornierung auslöst, und muss Suitours S.A. folgende Dokumente (auf Kosten des Kunden) per Kurierdienst zur Verfügung stellen:

  • Im Falle von Krankheit oder Unfall: ärztliches Attest, das die Herkunft, Natur und Kosequenzen der Krankheit oder des Unfalls spezifiziert, sowie die Dauer des Krankenstands oder der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit.
  • Im Todesfall: Kopie der Todesbescheinigung.
  • Im Falle eines Verkehrsunfalls: Kopie des Unfallprotokolls oder des Erstattungsformulars, das an die Versicherung des Versicherungsnehmers gesendet wird.
  • Falls das Ticket durch DHL nicht ausgeliefert wird und es dem Versicherungsnehmer unmöglich macht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss ein offizielles Dokument, unterzeichnet von DHL, mit einer Begründung, weshalb das Ticket nicht ausgeliefert wurde und eine Kopie der Rechnung gesendet werden (nur anwendbar wenn Versand die gewählte Liefermethode ist). 
  • In allen Fällen muss der Versicherungsnehmer das oder die ungebrauchten Tickets für die gedeckte Veranstaltung zusammen mit allfälligen Werbegeschenken (wenn zutreffend) an Suitours S.A. zurücksenden. Der Versicherungsträger behält sich das Recht vor, vom Abonnenten die Einsicht jeglicher weiteren eventuell nützlichen Unterlagen für die Vervollständigung der Akte anzufordern. Der Versicherungsnehmer wird aufgefordert, schnellstmöglichst eine E-Mail an folgende E-Mail Adresse zu senden:  contact[at]suitours.com, um über das zur Stornierung führende Ereignis innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses zu informieren. Suitours S.A. überprüft innerhalb von 30 Tagen die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, welche per Kurierdienst auf Kosten des Kunden bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung bei Suitours eingetroffen sein müssen.

 

ARTIKEL 5 – EINSCHRÄNKUNGEN DER POLICE

Entgeltbetrag: Der Versicherungsnehmer enthält eine Entschädigung in der Höhe von bis zu 80 % des Einkaufspreises (inkl. MwSt.) des Tickets oder des Kombipacks der gedeckten Veranstaltung in der Höhe von maximal 350 Euros (inkl. MwSt.) pro Ticket oder Kombipack und in der Höhe von maximal 1500 Euros pro Veranstaltung und pro Versicherungsanspruch.
 

ARTIKEL 6 – INKRAFTTRETEN UND DAUER DER POLICE

Der Versicherungsschutz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Ticket oder Kombipack der gedeckten Veranstaltung erworben und die VERSICHERUNGSPOLICE abonniert wird. Der Versicherungsschutz erlischt 12 Tage vor Beginn der gedeckten Veranstaltung und/oder mit dem Versand der Tickets.
 

ARTIKEL 7 – ANWENDBARES RECHT

Jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang oder in jeglicher Art mit der VERSICHERUNGSPOLICE in Verbindung stehend, unterliegen der exklusiven Rechtssprechung von: Arenys de Mar/Spanien.

**ernsthaft bezieht sich auf eine erkennbare Verschlechterung gemäß eines medizinischen Nachweises, z.B. ärztliches Attest. Fälle werden individuell bestimmt.

 

 

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